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Erdung von Antennenanlagen
Laut den Vorschriften der ÖVE 50083-1/A1+A2:1998 sind Antennen, sofern diese nicht mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und nicht weniger als 1,5 m vom Gebäude angebracht sind, zu erden.
Hierbei kann der Antennenmast direkt über die Fang- und Ableitung mit der Erdungsanlage verbunden werden oder indirekt über eine Fangstange. Innere Blitzschutzmaßnahmen sind bei direktem Anschluss unbedingt erforderlich!
In einem kompletten Blitzschutzsystem dürfen Antennenanlagen jedoch nicht direkt angeschlossen werden. Die Vorschriften der ÖVE/ ÖNORM E8049-1 sehen hierfür vor, dass die Antenne durch eine Fangstange vor einem direkten Blitzeinschlag geschützt wird. Distanzhalter garantieren den notwendigen Trennungsabstand um einen Überschlag auf den Schirm der Koaxial- Leitungen zu verhindern.
Erdung von Antennenanlagen
Laut den Vorschriften der ÖVE 50083-1/A1+A2:1998 sind Antennen, sofern diese nicht mehr als 2 m unterhalb der Dachkante und nicht weniger als 1,5 m vom Gebäude angebracht sind, zu erden.
Hierbei kann der Antennenmast direkt über die Fang- und Ableitung mit der Erdungsanlage verbunden werden oder indirekt über eine Fangstange. Innere Blitzschutzmaßnahmen sind bei direktem Anschluss unbedingt erforderlich!
In einem kompletten Blitzschutzsystem dürfen Antennenanlagen jedoch nicht direkt angeschlossen werden. Die Vorschriften der ÖVE/ ÖNORM E8049-1 sehen hierfür vor, dass die Antenne durch eine Fangstange vor einem direkten Blitzeinschlag geschützt wird. Distanzhalter garantieren den notwendigen Trennungsabstand um einen Überschlag auf den Schirm der Koaxial- Leitungen zu verhindern.

ELTRO Blitzschutzanlagen Ges.m.b.H.
Blätterstraße 1
2751 Steinabrückl
Österreich
Telefon: 02622/27859
Fax: 02622/27859-75
Email: office@eltro.at
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